Ganzjahresverkauf
Als Gewerbetreibender können Sie ganzjährig
Feuerwerkskörper (Kategorie 1 und 2)
bei uns bestellen. Folgende Auflagen sind hierfür zu beachten:
1. Sie dürfen ganzjährig Feuerwerkskörper kaufen, jedoch nicht ohne
Genehmigung zünden,
außer Sie haben eine entsprechende Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG.
2. Ärzte, Anwalts-, Steuerkanzleien u. Ä. oder Vereine zählen nicht
zu den Gewerbetreibenden.
3. Sie müssen die Gewerbeordnung beachten und gegebenenfalls den
Handel
mit pyrotechnischen Gegenständen nachtragen lassen.
4. Möchten Sie Feuerwerk außerhalb von Silvester zünden,
müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde genehmigen lassen.
5. Sie erhalten bei der Bestellung ein entsprechendes Formular
zur schriftlichen Bestätigung dieser Auflagen.